Pfötchen & Pfote - Die andere Hundeschule

Pfötchen & Pfote - Die andere Hundeschule

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1.1.2008



§ 1 Teilnahme
1. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz sowie eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die Trainerin über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
3. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Hunde aus triftigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen. Des Weiteren behält er sich vor, Unterrichtsstunden - etwa Einzelstunden, auch im Rahmen eines Erziehungsurlaubes - sowie Kurse nach eigenem Ermessen abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird die Gebühr für bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.
4. Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt - es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch den Veranstalter/Trainer abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden nachgeholt.
Ortswechsel behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
5. Verspätungen oder Nichtanwesenheit – egal aus welchen Gründen - des Kunden zu Unterrichtsstunden/Trainingsterminen A und/oder B (Longiertraining) gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung/des Monatsbeitrages bei Trainingsverträgen, Abo´s. Ein flexibles Austauschen der festen Trainingszeiten A und B (Longiertraining) von Seiten des Kunden –egal aus welchen Gründen - ist ausschließlich Kunden des Kombiangebotes A+B gestattet. Für Kunden von nur 1 festen Trainingszeit A oder B besteht diese Möglichkeit nicht.

§ 2 Bezahlung
1. Die Gebühr für die Gruppenteilnahme/Kurse ist im Voraus zu bezahlen, die Gebühr für die Teilnahme an den Welpenspielstunden, an Einzel- und Beratungsstunden, Themenabenden, Hundewanderungen und sonstigen Veranstaltungen unmittelbar vor bzw. im Anschluss an einen erfolgten Termin.
2. Der Monatsbeitrag für das Longiertraining wird von Pfötchen & Pfote bekannt gegeben und ist im Anmeldeformular vermerkt. Er richtet sich nach den gewählten festen Trainingszeiten A, B oder A + B in Kombination. Die Beitragszahlung kann monatlich durch Überweisung oder bar im Voraus (zum 1. jeden Monats) erfolgen. Der erste Beitrag ist in bar bei Anmeldung zu entrichten. Mit Zahlung des ersten Monatsbeitrages erkennt der Kunde die Gültigkeit des Vertrages und die zugrundeliegenden Bedingungen an. Sollte die Beitragsleistung – egal in welcher Form - nicht bis zum 1. eines jeden Monats geleistet sein, erhält der Kunde eine Mahnung zuzüglich 3,00 € Mahngebühren. Nach der zweiten Mahnung wird ein von Pfötchen & Pfote beauftragtes Inkassounternehmen mit der Eintreibung des säumigen Beitrages beauftragt. Alle hiermit verbundenen Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Längere Abwesenheit des Kunden z.B. wegen Reisen o.ä. Berechtigen nicht zur Minderung oder Nichtzahlung des monatlichen Beitrags.
3. Die Gebühr für das Ausführen von Hunden, Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen sowie für anfallende Fahrtkosten ist unmittelbar vor Ort fällig.
4. Für den Fall, dass Einzelstunden nicht in Mörfelden-Walldorf durchgeführt werden, werden zusätzlich 0,30 € Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer für An- und Abfahrt von/ nach Mörfelden-Walldorf fällig.

§ 3 Rücktritt
1. Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zu einer Gruppe, bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Ausbildung durch den Teilnehmer - aus welchen Gründen auch immer - werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet.
2. Ein Einzeltermin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich! Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Teilnehmer muss mindestens 1 Tag vorher erfolgen.Geschieht dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang angerechnet bzw. in Rechnung gestellt.
3. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs/eine Gruppe zu einem avisierten Starttermin kann der Kurs durch den Veranstalter/Trainer kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet.
4. Die Laufzeit eines Trainingsvertrages – ausschließlich Longiertraining - beträgt 3 Monate (1 Quartal). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Quartalsende und bedarf der schriftlichen Form. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Quartal. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn der Kunde einen Wohnortwechsel von mehr als 30 km vom ursprünglichem Wohnort durchführt. Bei Krankheit von mehr als 4 Wochen, belegt durch ärztliches Attest, wird der Vertrag für die Dauer der KrankheitbBeitragsfrei gestellt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Pfötchen & Pfote berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

§ 4 Haftung
1. Der Teilnehmer haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung des Veranstalters oder der Trainer wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung des Unterrichtsgeländes inclusive des auf diesem befindlichem Trainingsgerät erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

§ 5 Sonstiges
1. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Teilnehmer abhängt.
2. Gerichtsstand ist Groß-Gerau.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.